AGB
Die Bedingungen für die Zusammenarbeit mit FrontierX — fair, verständlich und nach Schweizer Recht. Für Unternehmen, nicht für Konsumenten.
Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Zusammenarbeit zwischen der TYTOS GmbH, Arsenalstrasse 40, 6010 Kriens (nachfolgend „FrontierX"), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „der Kunde"). FrontierX ist eine Marke der TYTOS GmbH. Die AGB gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen von FrontierX in den Bereichen KI-Beratung, KI-Automatisierung und Einrichtung von KI-Agenten, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Die AGB richten sich an Unternehmen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit FrontierX ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Leistungen
FrontierX erbringt Beratungs- und Umsetzungsleistungen rund um KI-Agenten und die Automatisierung von Geschäftsabläufen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Projektbeschrieb. Die Leistungen werden als Dienstleistung im Sinne des Auftragsrechts (Art. 394 ff. OR) erbracht: Geschuldet ist ein sorgfältiges, fachgerechtes Tätigwerden nach dem aktuellen Stand der Technik, nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. FrontierX darf zur Erbringung der Leistungen geeignete Dritte beiziehen, etwa Hosting- oder Modellanbieter.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Eine erfolgreiche Umsetzung setzt die aktive Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde stellt FrontierX rechtzeitig, vollständig und kostenfrei die erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpersonen zur Verfügung und benennt verantwortliche Kontaktpersonen mit der nötigen Entscheidungskompetenz. Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte und Lizenzen an den von ihm bereitgestellten Systemen, Daten und Inhalten verfügt. Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf eine unterbliebene, verspätete oder mangelhafte Mitwirkung zurückgehen, gehen nicht zulasten von FrontierX.
Datenschutz und Datenbearbeitung
Bearbeitet FrontierX im Rahmen der Leistungserbringung Personendaten im Auftrag des Kunden, bleibt der Kunde dafür Verantwortlicher im Sinne des revidierten Datenschutzgesetzes (revDSG); FrontierX handelt insoweit als Auftragsbearbeiter. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten oder über die Systeme bearbeiteten Daten rechtmässig erhoben wurden und dass die erforderlichen Einwilligungen vorliegen und Informationspflichten erfüllt sind. Die Einzelheiten der Auftragsbearbeitung — Art, Umfang und Zweck der Bearbeitung, Sicherheitsmassnahmen sowie der Beizug von Unterauftragsbearbeitern — werden in einem separaten Auftragsbearbeitungsvertrag (ABV) geregelt. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von FrontierX.
Künstliche Intelligenz, Freigabe und Kontrolle
KI-Systeme arbeiten wahrscheinlichkeitsbasiert; ihre Ergebnisse können trotz sorgfältiger Einrichtung unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein (sogenannte „Halluzinationen"). FrontierX richtet KI-Agenten so ein, dass bei Entscheidungen über Personen sowie bei geschäftskritischen Vorgängen eine Prüfung durch den Menschen vorgesehen ist (Mensch in der Schleife). Der Kunde ist verpflichtet, von KI-Systemen erzeugte Ergebnisse vor ihrer geschäftlichen Verwendung, Veröffentlichung oder Weitergabe inhaltlich zu prüfen und freizugeben. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung einzelner KI-Ausgaben übernimmt FrontierX keine Gewähr.
Gewährleistung
FrontierX erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines fachkundigen Anbieters. Angaben auf der Website, in Blogbeiträgen, Präsentationen oder sonstigen Werbemitteln dienen der allgemeinen Information und stellen keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne von Art. 197 OR dar, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindliche Zusicherung in den Vertrag aufgenommen wurden. Erkennbare Mängel sind FrontierX innert angemessener Frist nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen; FrontierX ist berechtigt, gerügte Mängel innert angemessener Frist nachzubessern.
Haftung
FrontierX haftet für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht, sowie für Personenschäden uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung — soweit gesetzlich zulässig (Art. 100 OR) — auf den unmittelbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach auf die für den betreffenden Auftrag bezahlte Vergütung beschränkt. Ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbruch, Datenverlust sowie für Ansprüche Dritter. Der Kunde bleibt für die regelmässige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich; eine Haftung für Inhalte, Richtigkeit und Verfügbarkeit beigezogener KI-Modelle und Drittdienste ist ausgeschlossen.
Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot; mangels abweichender Vereinbarung wird nach Aufwand zu den jeweils gültigen Ansätzen von FrontierX abgerechnet. Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Schweizer Franken zuzüglich einer allfälligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar; fehlt eine Angabe, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug ist FrontierX berechtigt, einen Verzugszins von 5 % zu verlangen und laufende Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
An den im Auftrag erstellten, individuellen Arbeitsergebnissen — etwa Konfigurationen, Automatisierungen und Skripten — erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das Recht zur vertragsgemässen Nutzung im eigenen Geschäftsbetrieb. An vorbestehenden Werkzeugen, Bibliotheken, Vorlagen und am allgemeinen Know-how von FrontierX sowie an Komponenten von Drittanbietern bestehen die jeweiligen Rechte weiter; FrontierX räumt dem Kunden daran ein nicht-ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im für den Betrieb erforderlichen Umfang ein. FrontierX bleibt berechtigt, das im Rahmen eines Projekts erworbene allgemeine Wissen sowie nicht kundenspezifische Bausteine für andere Projekte zu verwenden.
Geheimhaltung
Die Parteien behandeln alle nicht offenkundigen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen, vertraulich und verwenden sie ausschliesslich für die Vertragserfüllung. Diese Pflicht gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus fort. FrontierX darf den Kunden nach Abschluss eines Projekts als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.
Vertragsdauer und Kündigung
Projektbezogene Aufträge enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen. Dauerschuldverhältnisse wie Betrieb, Wartung oder Support können von beiden Parteien unter Einhaltung der vereinbarten Frist ordentlich gekündigt werden; fehlt eine Vereinbarung, gilt eine Frist von 30 Tagen auf das Monatsende. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Kündigungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, wobei die E-Mail-Form genügt.
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die deren wirtschaftlichem Zweck am nächsten kommt. Das Vertragsverhältnis untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Kriens (Kanton Luzern), am Sitz der TYTOS GmbH; zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Stand: Juni 2026.
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